Hygienekonzept Rigpa e.V. gemäß der aktualisierten vierten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats
Stand: 19.01.2022
VORBEMERKUNG
Mit Achtsamkeit möchten wir dazu beitragen, verantwortungsvoll mit der allgemein herausfordernden Situation umzugehen und gleichzeitig die buddhistischen Lehren als wichtige Ressource zur Verfügung zu stellen. Daher möchten wir, unsere Räume weiter offen halten und zusammenkommen. Dafür braucht es einen Rahmen, der so weit wie möglich Sicherheit im Umgang miteinander gibt. Möge das Folgende diesen Zweck erfüllen zum Wohle aller Wesen!
Das vorliegende Hygienekonzept dient als Grundlage zur Wiederaufnahme der religiösen Veranstaltungen in den Zentren des Rigpa Verein für tibetischen Buddhismus e.V.. Sie sind den lokalen Gegebenheiten anzupassen. Die lokalen Teams sorgen dafür, dass die Hygienehinweise umgesetzt werden.
Alle zusammen sind gehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. Die Richtlinien dieses Hygienekonzeptes müssen den jeweiligen regionalen Verordnungen der Bundesländer angepasst werden.
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GENERELLES
Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch in seltenen Fällen über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
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PERSÖNLICHE HYGIENE
Wichtigste Maßnahmen
- Bei jeglichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, bitten wir zu Hause zu bleiben.
- Es muss in- und außerhalb der Zentrumsräume ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.
- Keine Berührungen, keine Umarmungen und kein Händeschütteln
- Innerhalb aller Zentrumsräume ist das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend.
- Basishygiene einschließlich der Händehygiene:
- Händewaschen: Die wichtigste Hygienemaßnahme ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife (siehe auch infektionsschutz.de/haendewaschen/).
- Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. (Siehe auch aktion-sauberehaende.de).
- Mit den Händen nicht das Gesicht, bzw. die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
- Wir empfehlen Personen, die sich selbst zu einer Risikogruppe zählen, zu Hause zu bleiben und unser Online-Angebot zu nutzen – siehe:
RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
Online-Angebot: https://www.rigpa.de/online/
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Einlass, Ablauf, Wegeführung, Dokumentation der Teilnehmenden, Tests
Die lokalen Zentren sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln.
Hier ein paar Punkte zur Orientierung:
- Gedrängte Wartesituationen (z.B. in Warteschlangen) vermeiden: Personen betreten und verlassen die Zentren/Räume jeweils nacheinander und einzeln.
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
- Nach Betreten des Zentrums müssen die Hände gewaschen werden.
- Alle Teilnehmenden müssen sich unter Angabe ihres Vor- und Nachname, vollständige Adresse oder E-Mail-Adresse, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des ständigen Aufenthaltes und Telefonnummer (mit einem eigenen Stift) sowie der Durchführung der Testung oder Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testes oder der Immunität gemäß Punkt 7 in eine bereitliegende Liste zusammen mit der Anwesenheitszeit eintragen. Bei elektronischer Nachweisführung gemäß Verordnung kann darauf verzichtet werden. Mithilfe dieser Liste können alle Kontaktpersonen im Falle einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus schnell kontaktiert werden. Die Anwesenheitsliste muss mindestens vier Wochen lang DGSVO – konform aufbewahrt und auf Verlangen an die zuständigen Behörden ausgehändigt werden.
- Gegenstände dürfen nicht zwischen mehreren Personen herumgereicht werden, keine gemeinsame Nutzung von Trinkflaschen u. ä..
- Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G+ Bedingungen stattfinden.
- An Versammlungen in geschlossenen Räumen dürfen nur Personen teilnehmen, die ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis der Immunität vorweisen. Dies kann erfolgen durch:
- Vorlage eines PoC-Testergebnisses welches nicht älter als 24 Stunden ist
- oder eines PCR-Testergebnisses, welches nicht älter als 48 Stunden ist und
- Nachweis der Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
- Nachweis der Genesung mit einem mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und mindestens einer Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sowie
- Nachweis der Genesung mit einem mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 plus einer ärztlichen Bescheinigung.
- Veranstaltungen sind grundsätzlich unter der 2G-Regel (=geimpft o. genesen) + Maske/ ggf. Negativtest durchzuführen. Das Vorliegen eines Impf- oder Genesenen-Nachweises ist zwingend zu erfassen. Der Nachweis muss digital vorliegen und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.